Satzung

§ 1 Zielsetzung / Zweck
Der Fanclub Mahølle FC St. Pauli (nachfolgend Mahølle genannt) wurde mit folgenden Zielen gegründet:

  • Scheiß HSV
  • Für immer und ewig St. Pauli ehren und unterstützen
  • Die Brauerei zu Jever unterstützen, finanziell und ideell
  • F,f,A
  • Jährliche Pilgerfahrt nach Jever
  • Nie wieder Miller´s – Jever € 2,80!
Der Name des Clubs soll durch die Mitglieder würdig vertreten werden. Einheitliche Fankleidung wird für die aktiven Mitglieder in den Farben Fanclub-Erscheinungsbildes zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.
 
Mahølle verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
 
Der Präsident, Hackie Buettner, wurde bei der Gründungssitzung am 13. Juni 2004 von den anwesenden Gründungsmitgliedern, Stefan A., Markus B., Hackie B., Ines D., Stefan H., Patrick K., Ion Li., Martin L., Kirsten H., einstimmig bestimmt.
 
§ 2 Sitz
Der Sitz von Mahølle ist St. Pauli Treff, Detlev-Bremer-Straße, Hamburg St. Pauli.
 
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Geschäftsjahr des FC St. Pauli.
 
§ 4 Organe
Die Organe des Fanclubs sind Fanclubleitung und Fanclubversammlung.
 
1. Fanclubleitung
Die Fanclubleitung wird von der Mitgliederversammlung für mindestens ein Jahr gewählt. Sie setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Erweiterungen der Spartenleitung um Posten, die im Betrieb von Mahølle begründet liegen, sind möglich. Der Vorsitzende und der Kassenwart der Sparte sind ordentliche Mitglieder.
 
Die Fanclubleitung legt dem Präsidenten einmal jährlich einen Kassenabschlußbericht mit einem Finanz- und Ausgabenplan vor. Weitere Berichte sind von der Fanclubleitung auf Anfrage des Präsidenten zu erstellen.
 
2. Fanclubversammlung
Eine ordentliche Fanclubversammlung wird regelmäßig durchgeführt und von der Fanclubleitung einberufen. Eine außerordentliche Spartenversammlung findet statt, wenn 2 Mitglieder der Fanclubleitung oder die Hälfte der Mitglieder dies wünschen. Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung sind allen Mitgliedern rechtzeitig bekannt zu geben. Jede ordentlich einberufene Fanclubversammlung ist beschlussfähig; stimmberechtigt sind anwesende ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
 
Die Fanclubversammlung ist zuständig für Entlastung sowie Wahl der Fanclubleitung und eines Kassenprüfers, die Beschlussfassung zu Satzungsänderungen und Anträgen und die Entgegennahme der Berichte der Fanclubleitung.
 
Die Fanclubversammlung kann die Auflösung von Mahølle mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden ordentlichen Mitglieder beschließen, sofern die Auflösung ordentlicher Tagesordnungspunkt war.
 
Abstimmungen sind grundsätzlich offen.
 
§ 5 Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft können nur Dauerkarteninhaber des FC St. Pauli erwerben.
 
Gäste können außerordentliche Mitglieder werden, sofern die Anzahl der Gastmitglieder ein Drittel der ordentlichen Mitglieder nicht übersteigt und die Fanclubleitung dieses ausdrücklich genehmigt. Sollte ein ordentliches Mitglied durch Umzug zu einem außerordentlichen Mitglied werden, so behält es seinen bisherigen Status unverändert bei, sofern bis zu diesem Zeitpunkt eine mindestens 5jährige ununterbrochene Mitgliedschaft bestand.
 
Die Mitgliedschaft bei Mahølle sowie die Kündigung der Mitgliedschaft müssen abgestimmt werden.
 
Die Fanclubleitung kann die Mitgliederanzahl beschränken, wenn dies gerechtfertigt ist.
 
Die Mitgliedschaft lebt auf Antrag des Mitglieds nach Ablauf der Ruhezeit wieder auf.
 
Durch Beschluss der Fanclubversammlung kann ein Mitglied in begründeten Fällen ausgeschlossen werden.
 
Gründungsmitglieder und ihre Aufgaben
 
Hackie (Präsident)
Ines (Social Affairs, nur clubintern)
Ion (1. Vorsitzender)
Kirsten (Area Manager Skandinavien (in job union mit Anne Marie)
Markus (PR Manager)
Martin (Area Manager Spitzbergen)
Patrick (Company Secretary)
Stefan A. (Event & Logistics Manager)
Stefan H. (Art Director, Webmaster)
 
Ehrenmitglieder
 
Paul Box (Canary 1)
Bernd (CEO logistics / Mobilitätsbeauftragter)


§ 7 Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung des Fanclubs gemäß § 9 erfolgt durch die Fanclubversammlung. Eine außerordentliche Auflösung des Fanclubs durch den/die Vorsitzende(n) von Mahølle ist dann möglich, wenn der Anteil der aktiven Mitglieder unter 20 Prozent aller Mitglieder gesunken ist. Eine Entscheidung über eine außerordentliche Auflösung des Fanclubs geschieht in Abstimmung mit dem Präsidenten nach Prüfung aller Mahølle -spezifischen Faktoren.
 
§ 8 Schiedsausschuss
Streitigkeiten aller Art innerhalb des Fanclubs sind, wenn intern nicht anders möglich, vor einem Schiedsausschuss zu bereinigen. Dieser setzt sich aus dem /der Vorsitzenden von Mahølle sowie dem Präsidenten und einer unabhängigen Person zusammen.
 
Hamburg, den 16. Juli 2004
 
Mahølle FC St. Pauli
Präsident                                     1. Vorsitzender
  
Hackie                                         Ionaldo
 
 

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